Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma Mostylez e.Kfm.

Geltung
Diese nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle derzeitigen und künftigen Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen der Firma Mostylez e.Kfm. und ihren Geschäftspartnern. Alle Aufträge und Geschäftsabläufe werden zu den nachfolgenden Bedingun- gen ausgeführt. Selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, werden anders lautende AGB des Auftraggebers nicht Vertragsbestand- teil. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

Angebote
Die Angebote der Firma Mostylez e.Kfm. sind freibleibend. Die angegebe- nen Preise sind rein netto ab Werk angegeben, es sei denn im Angebot sind anders lautende Angaben gemacht. Die für die Abgabe des Angebots notwendigen Muster, Zeichnungen oder ähnliches dienen der Anschau- ung und Verdeutlichung des Angebots und sind nicht verbindlich. Es sei denn dies wird ausdrücklich erwähnt. Alle zur Verfügung gestellten Entwürfe, Zeichnungen, Kostenvoranschläge oder sonstige Unterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Ihm allein stehen die Urheberrech- te an diesen Unterlagen zu (§13 UrhG). Diese Unterlagen dürfen betriebs- fremden Personen nicht zur Einsicht überlassen oder anderweitig zugäng- lich gemacht werden. Änderungen von Entwurfszeichnungen sind möglich, wenn sie sich bei der Fertigung von Anlagen, als technisch nötig erweisen. Sie gelten dann als zugestanden. Mostylez e.Kfm. erstellt die Angebote kostenlos. Ausgenommen davon sind Aufwendungen, die einen kostenrelevanten Rahmen überschreiten. Der Kunde wird davon, vor Kostenangebot, informiert. Verlangt der Anfragende ausdrücklich nach Zeichnungen und Mustern, können diese auch bei Nichtbeauftragung berechnet werden. Angebotsvorgaben werden auf ihre rechtlich relevan- ten Inhalte nicht geprüft. Alle aus Rechtsverstößen resultierenden Maßnah- men (Verstöße gegen Gebrauchsmusterschutz, Patentrecht o.ä.) gehen zu Lasten des Auftraggebers bzw. Anfragenden. Wird ein Komplettpreis inkl. Montage angeboten, sind in diesen Kosten, neben Ware und Transport, nur die Montagekosten zu verstehen. Zusätzlich entstehende Kosten für die Beteiligung anderer Gewerke oder Nebenkosten wie z.B. für Kran- oder Gerüstbau, sind nicht automatisch enthalten.

Auftragserteilung/Bestellung
Bestellungen sind schriftlich einzureichen. Der Produktionsumfang ist Inhalt der Bestellung. Veränderungen des Geforderten, nach Auftragserteilung, ändern die Bestellung. Die Annahme von Aufträgen erfolgt durch schriftliche Bestätigung. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, hat der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu widerspre- chen, ansonsten gilt das Eiverständnis dessen als gegeben. Wir überneh- men keine Haftung für Übermittlungsfehler und Fehler, die durch undeutlich geschriebene Bestellungen oder undeutliche Beschreibungen entste- hen. Wird ein Auftrag im Namen Dritter erteilt, haftet der Besteller für die Richtigkeit des Auftrages und die Bezahlung der gesamten Forderung. Ist eine Bestellung erteilt, besteht die Gültigkeit des Vertrages unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Die Beschaffung und Bezahlung von Genehmigungen oder für diese erforderliche Statik sind Sache des Auftraggebers. Eine angegebene Lieferzeit versteht sich als ein Rahmen nach Auftragsklarheit. Terminüberschreitungen, die im Machtbe- reich Dritter liegen, wie höhere Gewalt oder beispielsweise Lieferengpässe, können dem Auftragnehmer nicht angelastet werden. Bei einer Auftragserteilung geht die Firma Mostylez e.Kfm. davon aus, dass eine gültige Genehmigung zur Anbringung vorliegt, wenn sie vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Wird wider besseren Wissens ein Auftrag erteilt, so trägt im Falle einer verhängten Strafe die damit verbundenen Kosten der Auftrag- geber. Zur Verfügung gestellte Korrekturabzüge und entsprechenden -angaben sind durch den Auftraggeber innerhalb von fünf Werktagen der Produktion freizugeben oder dem Auftragnehmer erneut zur Korrektur überreichen. Wenn innerhalb von dreißig Tagen die Freigaben oder Korrekturangaben nicht beim Auftragnehmer eingegangen sein, so ist er berechtigt, den Auftrag zu stornieren und seine bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten abzurechnen.

Preise/Rechnung
Das Entgelt für unsere Leistungen, wird für die zur Zeit des Vertragsab- schlusses geltenden Preisein Euro ausgewiesen und erhoben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Liegen zwischen unserer Angebotsannahme und der Auftragserteilung mehr als zwei Monate, so behalten wir uns eine Preiserhöhung vor (z.B. gestiegene Materialpreise, Lohnsteigerungen). Versand- und Verpackungskosten, sowie evtl. anfallende Zollgebühren werden extra berechnet und sind vom Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber willigt ein, dass Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Gutschriften und Mahnungen auf elektronischem Weg an ihn übermittelt werden.

Zahlung und Zahlungsverzug
Die uns zustehende Vergütung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig, wenn dies nicht anders schriftlich vereinbart wurde. Es gilt der Tag der Gutschrift auf unserem Konto als Zahlungseingang. Skonto wird nur auf ausdrücklichen Hinweis gewährt und bei eigenmächtigem Abzug von uns nachgefordert. Bei Zahlungsver- zug berechnen wir eine angemessene Verwaltungsgebühr. Die Berech- nung von Verzugszinsen behalten wir uns vor. Wir schließen eine Aufrech- nung und Geltendmachung von Zurückzahlungsrechten aus. Ist die Erfüllung unseres Zahlungsanspruchs gefährdet, sind wir berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauskasse auszuführen. Bei Objek- ten mit hohem Umfang und entsprechend hohen Kosten, Erstkunden oder schlechter Zahlungsmoral behält sich die Firma Mostylez e.Kfm. vor, die Produktion erst gegen Vorauskasse aufzunehmen. Bei übermäßigem Zahlungsverzug erlöschen alle vereinbarten Sonderkonditionen. Es gilt dann der ursprünglich erhobene Angebotspreis.
Rücktritt vom Kaufvertrag, Umtausch
Da die erstellten Waren/Werbemittel nach den Vorgaben des Auftragge- bers individuell angefertigt und auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, ist der Rücktritt oder Umtausch von einem erteilten Auftrag nicht möglich. Stimmen wir einem Auftragsrücktritt zu, sind die uns bereits entstandenen Kosten, bis zum jeweiligen Stand der Produktion, zu ersetzen.

Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Mostylez e.Kfm.. Die Ware darf nur mit Zustimmung des Auftragnehmers weiter veräußert werden. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftragge- bers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die Verarbeitung oder Umbildung, der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände, wird stets für uns vorgenommen. Werden diese Gegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden weiterverarbeitet oder zu einem einheitlichen Produkt verbunden, so ist vereinbart, dass der Auftraggeber uns das Miteigentum einräumt und dieses im Wert dem Verhältnis der von uns gelieferten zu den anderen Gegenständen entspricht. Im Übrigen gelten dabei die gleichen Regelungen wie bei dem unter Eigentumsvorbehalt geliefertem Gegenstand.

Entwürfe/Schutzrechte
Von uns erstellte und gefertigte Entwürfe, Muster, Reinzeichnungen, Stilvorlagen oder Datensätze bleiben auch nach Bezahlung unser Eigentum. Wir bleiben Inhaber der hieran bestehenden gewerblichen Schutz- und Urheberrechte. Diese genannten Muster, Reinzeichnungen, Stilvorlagen oder Datensätze einschließlich der Urheberbezeichnungen dürfen ohne unsere Zustimmung weder im Original noch bei den Reproduktionen verändert werden. Eine Nachahmung, auch von Teilen oder Details, ist unzulässig. Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte oder beauftragte Art der Nutzung und Zweck im vereinbarten Umfang, verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung bedarf unserer Einwilligung und kann nach Vereinbarung eines zusätzli- chen Nutzungshonorars gestattet werden. Der Auftraggeber ist allein Für die Inhalte der an die Firma Mostylez e.Kfm. übertragenen Bilddateien verantwortlich. Es werden die Einhaltung der erforderlichen Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte bei gelieferten und archivierten Bild-/Lay- out-/Textdaten vorausgesetzt. Alle, aus einer Verletzung dieser Rechte entstehenden Folgen, trägt allein der Auftraggeber. Eine diesbezügliche Kontroll- und Untersuchungspflicht obliegt uns nicht. Im Falle der Verlet- zung eines solchen Rechts, stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen, sich hieraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen frei.

Datenaufbewahrung
Wir übernehmen und/oder vermitteln die Herstellung von Layouts, Entwürfen oder Werkvorlagen aus Daten, die entweder von uns erstellt oder vom Auftraggeber auf seine Gefahr gestellt werden. Der Auftragge- ber sorgt selbst für Sicherungskopien der uns zur Verfügung gestellten Daten. Dem Auftraggeber zustehende Daten, werden nach der Lieferung des Endproduktes nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung vom Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Der Auftraggeber ist für alle entstehenden Nachteile, die durch Verwendung von nicht ordnungsgemäß gelieferten oder nicht funktionierenden Daten oder Datenträgern entstehen, zu Schadensersatz verpflichtet. Insbesondere wenn sie von Computerviren befallen sind.

Gewährleistung
Waren und Leistungen sind sofort nach Erhalt auf Mängel und Fehler zu untersuchen. Ein Mangel muss innerhalb einer Woche nach Warenein- gang an uns gemeldet werden, sonst gilt die Ware als frei von Mängeln. Im Falle von versteckten Mängeln, die trotz unverzüglicher, sorgfältiger Untersuchung nicht zu finden waren, können diese nur geltend gemacht werden, wenn uns die Meldung innerhalb von sechs Monaten ab Lieferung der Ware vorliegt. Abweichungen in der Farbwiedergabe oder Helligkeit der Ware, insbesondere bei Drucken und gerade auf unterschiedlichen Medien und mit Veredlungen, Textilien, Werbemitteln, Plotterfolien o.Ä., stellen keinen Mangel dar. Bei einer Mangelhaftigkeit von Waren oder Montagen sind wir wahlweise zur auch mehrfachen Nachbes- serung oder einer Ersatzlieferung berechtigt. Zur Nachbesserung ist uns eine angemessene, branchenübliche Frist zu gewähren. Nur bei fehlge- schlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber eine Ermäßigung des Warenwertes verlangen. Wenn der Auftraggeber selbst oder ein von ihm Beauftragter die Nachbesserung durchführt, ist eine Gewährleistung durch uns ausgeschlossen. Durch die Firma Mostylez e.Kfm. genannte Materialeigenschaften, wie Haltbarkeiten, Ablösbarkeiten, Lichtechtheit oder -beständigkeit u.ä. beziehen sich auf Herstellerangaben. Diese sind ausschließlich Richtwerte und nicht bindend. Der Auftraggeber hat selbst mittels Materialtests zu überprüfen ob das Material für den jeweiligen Einsatz geeignet ist. Für Transportschäden haftet der Beförde- rer. Sie sind bei ihm zu melden und bei ihm geltend zu machen. Für Schäden, die aus uns gemeldeten aber nicht von uns beseitigten Mängeln entstehen, wird keine Gewähr übernommen. Wenn der Auftraggeber versucht hat, den Mangel selbst zu beseitigen gilt selbiges. Ebenso, wenn er eine Ausführung entgegen unserer Konstruktionen und/oder Vorschlä- ge, nach seinen ausdrücklichen Anweisungen oder mit einem von ihm gelieferten Material verlangt oder er die Montage selbst durchgeführt hat. Ausbesserungen oder Ersatz laufen ohne besondere Gewährleistungsfris- ten. Während der Nachbesserungsarbeiten ist der Ablauf der Gewährleis- tungsfrist gehemmt. Die Mostylez e.Kfm. übernimmt bei fehlerhaftem Layout, Satz und Gestaltungselementen die durch den Auftraggeber zur Produktion freigegeben wurden, keine Gewährleistung.

Lieferung
Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Wir haben die Berechtigung zu Teillieferungen und deren Berechnung. Unsere Verpackung stellen wir auf Grundlage des Selbstkos- tenpreises in Rechnung. Eine Rücknahmepflicht durch das Abfallentsor- gungsgesetz besteht nicht. Verpackungen gehen zum Eigentum des Bestellers über. Bei Versendung geht die Verantwortung für die Lieferung an das Transportunternehmen und bei Eintreffen an die des Auftraggebers über. Das Risiko und die Kosten für den Transport trägt der Auftraggeber. Sind Lieferungen defekt oder unvollständig, ist dies unverzüglich nach Eintreffen zu dokumentieren und zu melden -Regressforderungen an den Verursacher können sonst nicht durchgesetzt werden. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ware von dem Versandunternehmen ordnungsgemäß zugestellt werden kann. Im Falle einer Neuzustellung sind die Kosten vom Auftraggeber zu tragen.

Liefertermine/Verzögerung
Liefertermine werden in Arbeitstagen angegeben. Wenn Lieferungen nicht als Fixtermin bestätigt wurden, sind diese unverbindlich. Ein Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung des Vertrages können nicht geltend gemacht werden, es sei denn, dass das Verschulden auf uns zurück zu führen ist und uns per Einschreiben der Verzug mitgeteilt und eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde. Bei Lieferverzögerungen, die nicht in unserem Verschulden liegen, sind wir berechtigt eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen. Diese verlängert sich ggf. bei Maßnahmen im Rahmen von Ausnahmesituationen, Pandemien, Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhersehbarer Vorkommnisse, wie beispielsweise Betriebsstörungen oder bei Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, die von erheblichem Einfluss zur Erfüllung des Auftrags sind. Sollte der gewünschte Liefertermin nachträg- lich durch den Kunden verschoben werden, so berechtigt dies zur Rechnungsstellung zum ersten festgesetzten Termin.

Montage
Es wird vorausgesetzt, dass Montagearbeiten ohne Behinderung oder Verzögerung durchgeführt werden können. In den Montagepreisen sind keine Kosten enthalten, die durch besondere vom Auftraggeber vertreten- de Umstände oder Verzögerungen entstehen und einen zusätzlichen Arbeitsaufwand erforderlich machen, auch wenn sie als Festpreis verein- bart waren. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit-, und
Materialaufwand gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wetter und witterungsbedingt unmöglich gewordene Fertigstellung oder Leistungser- bringung, berechtigt den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag und stellt keinen Mangel dar. Die Leistung gilt nach Abschluss der Monta- getätigkeiten als abgenommen, auch wenn der Besteller nicht persönlich zugegen ist. Eine gewünschte Abnahme nach dem Montagetermin berechtigt den Auftragnehmer zusätzliche Kosten zu erheben. Für die Erfüllung und Einhaltung sämtlicher rechtlicher, gesetzlicher und tatsächli- cher Voraussetzungen wie Gutachten und/oder Genehmigungen von Ämtern oder Eigentümern hat der Auftraggeber zu sorgen. Dieser versichert, dass sämtliche Genehmigungen und Voraussetzungen spätes- tens zum vereinbarten Montagetermin vorliegen. Eine Nachprüfung durch den Auftragnehmer hat nicht zu erfolgen. Für die durch Nichterfüllung durch den Auftraggeber etwaige entstehenden Sach- und/oder Personen- schäden haftet ausschließlich der Auftraggeber.

Haftungsbeschränkungen
Wir haften nur für Schäden, wenn diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässig- keit unsererseits oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Schadensersatzansprüche aus Verzug, einer vertraglichen Verletzung der Nebenpflicht, Verschulden bei Vertragsabschluss, Unmöglichkeit der Leistung, unerlaubter Handlung und/oder aus sonstigen Gründen sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Schaden liegt ein grobfahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zugrunde. Für Schäden infolge höherer Gewalt wird keine Haftung übernommen. Der Schadensersatzanspruch bezieht sich ausschließlich auf den Liefer- und/oder Leistungsgegenstand. Folgeschä- den sind von der Haftung ausgeschlossen. Dieses gilt insbesondere für Gebäudeschäden, Betriebsstörungen und den Verlust von Daten. Soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde, wird eine Haftung für Schäden an zu neutralisierenden Objekten nicht übernommen. Darüber hinaus begrenzt sich die Haftung auf den Auftragswert. Schadensersatzansprüche und Gewährleistungs- ansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar.

Annullierungskosten
Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können 10 % des Werklohnes für die durch die Bearbeitung entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn gefordert werden – unbeschadet der Möglichkeit einen höheren, tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand bezüglich der vertraglichen Beziehungen mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz unserer Firma in Berlin. Für den Fall von juristischen Auseinandersetzungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat. Eine Klage ist bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftrag- gebers zu klagen.

Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen und/oder ein Teil des durch sie zu ergänzenden Vertrages unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Sie bleiben für beide Teile verbindlich. Im Fall der Unwirksam- keit einer einzelnen Bestimmung bemühen sich beide Vertragspartner um eine Vereinbarung unter Berücksichtigung beidseitiger Interessen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksam gewordenen Bestimmung am nächsten kommt.